CARLYLOC - Kältemittellecksucher
Technische Beschreibung
Die französischen und europäischen Rechtsbestimmungen in Bezug auf Lecksuchkontrollen in Kälte- und Klimaanlagen sind darauf ausgelegt:
‹ die Emissionen von Kältemitteln zu verringern (Treibhauseffekt)
‹ den Schutz der Ozonschicht zu verbessern.
Gemäß der europäischen Bestimmung 2037/2000 unterliegen alle Kälte- und Klimaanlagen mit einer Kältemittelfüllmenge von mehr als 3 kg jedes Jahr einer Dichtigkeitsprüfung.
In Frankreich ist diese Prüfung bei Anlagen mit einer Kältemittelfüllmenge an CKW, FCKW und FKW über 2 kg obligatorisch. Sie muss durch ein von der Präfektur autorisiertes Unternehmen durchgeführt werden: d.h. während der Inbetriebnahme, bei jedem Serviceeingriff in den Kreislauf, und mindestens ein Mal jährlich bei Maschinen, die sich bereits in Betrieb befinden.